Rauchmelderpflicht bald auch in Niedersachsen
Azubis der Conrad-Filiale Hannover veranstalten Informationstag
Hannover, Mai 2011.
Am 13. Mai 2011, dem offiziellen „Tag des Rauchmelders“, gibt es in der Conrad-Filiale in Hannover, Goseriede 3, Informationen rund um das Thema Brandschutz und den wirkungsvollen Einsatz von Rauchmeldern. Organisiert wird der Aktionstag von den Auszubildenden der Filiale, die vom Hersteller GEV, einziger Produzent von Rauchmeldern in Niedersachsen, umfassend auf das Thema vorbereitet und am Aktionstag begleitet werden.Niedersachsen wird als mittlerweile zehntes Bundesland im Jahr 2011 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern einführen, wenn Kabinett und Landtag dem eingebrachten Bauordnungsentwurf des Sozialministeriums zustimmen. Ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Vorschrift sofort für Neubauten durchgesetzt werden. Für bestehenden Wohnraum ist eine Übergangsfrist bis circa 2015 vorgesehen. Niedersachsen folgt damit dem Beispiel der Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Januar 2010 sogar in Bestandsbauten eine Rauchmelderpflicht. Tobias Berger, Auszubildender im zweiten Lehrjahr bei Conrad-Electronic in Hannover rät: „Beim Kauf der Melder ist der Blick auf Qualitätsunterschiede wichtig, die das spätere Handling erleichtern können. Wir bieten verschiedene Produkte unterschiedlicher Hersteller an, darunter auch spezielle Rauchmelder für den mobilen Einsatz, sowie Rauchmelder-Systeme, die per Funk miteinander verbunden sind.“
70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände. Hierdurch werden rund 60.000 Menschen verletzt, 5.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 500 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Privathaushalten zu verzeichnen.*
Gesetzliche Grundlagen
Die entsprechenden Bestimmungen werden in der Landesbauordnung Niedersachsen
festgelegt und gelten für Wohnungen, Wohnhäuser sowie Räume mit
wohnungsähnlicher Nutzung. „Die hierfür relevante Anwendungsnorm DIN 14676
schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein
Rauchmelder vorhanden sein muss“, erklärt Alexander Zitron, Azubi im dritten
Lehrjahr bei der Conrad-Filiale und weiter: „Die Geräte sollen so angebracht,
betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
werden kann.“ Hierzu haben Vermieter und Eigentümer durch mindestens
jährliche Kontrollen sicher zu stellen, dass die installierten Geräte
betriebsbereit sind. Diese Sorgfaltspflicht kann auch durch entsprechende
Mietvertragsänderungen auf den Mieter übertragen werden.
„Viele Wohnungsinhaber scheuen noch den Einsatz von Rauchmeldern, da sie beispielsweise Fehlalarme durch Kochdünste befürchten“, erläutert Zitron. „Mit kompetenter Beratung und entsprechend guten Produkten ist das jedoch fast ausgeschlossen und jeder kann sich wirksam gegen Brandgefahren schützen“, rät der angehende Einzelhandelskaufmann.
Tipps für den Kauf von Rauchmeldern
Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die
Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Funktionstestmöglichkeit. In den
Meldern des Herstellers GEV sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor
Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Zur Überprüfung
der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des Testknopfes den
Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer,
Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit
Testsprays gearbeitet werden muss.
Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Melder definiert – beispielsweise ein Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte, Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über vier Minuten abgeben1können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube sicher überbrückt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
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Bundesland |
Rauchmelderpflicht |
Nachrüstpflicht auch |
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Bremen |
seit Mai 2010 |
bis Ende 2015 |
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Hamburg |
seit 2006 |
bis Ende 2010 |
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Hessen |
seit 2005 |
bis 2014 |
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Mecklenburg-Vorpommern |
seit 2006 |
seit 01.01.2010 |
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Niedersachsen |
Bauordnungsentwurf |
voraussichtlich bis 2015 |
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Rheinland-Pfalz |
seit 2003 |
bis Juli 2012 |
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Saarland |
seit 2004 |
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Sachsen-Anhalt |
seit 2010 |
bis 31.12.2015 |
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Schleswig-Holstein |
seit 2004 |
bis Ende 2010 |
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Thüringen |
seit 2008 |
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Download Bild Die Auszubildenen des Filialisten Conrad in Hannover haben speziell für den Tag des Rauchmelders am 13. Mai 2011 Informationen zum Thema Brandschutz aufbereitet. v.l.n.r. |
Download Bild Brandursachen sind nicht nur Fahrlässigkeit, sondern sehr häufig technische Defekte. 70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Foto: GEV |
Download Bild Die Todesursachen von 90 Prozent aller Brandopfer sind nicht Verbrennungen, sondern Rauchvergiftungen. Trotzdem schrecken immer noch viele vor der Installation von Rauchmeldern zurück. Mit Magnetplatten ist eine sichere Befestigung ganz ohne Bohren und Schmutz möglich - sogar auf Raufaser. Foto: GEV |
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