Rauchmelder können Leben retten!

Gesetzliche Bestimmungen – entscheidende Unterschiede

Ort, Monat Jahr. Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände, wobei rund 60.000 Menschen verletzt werden. 70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. 5.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 500 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de). Denn bereits wenige Lungenfüllungen giftiger Rauchgase können tödlich sein. Für die Gesetzgeber von zehn Bundesländern war das Grund genug, den Einbau von Rauchmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und in jenen Fluren, die im Notfall als Rettungswege genutzt werden, vorzuschreiben. Weitere Bundesländer werden in nächster Zeit dem Beispiel von Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen folgen.

Gesetzliche Grundlagen

Die entsprechenden Bestimmungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und gelten für Wohnungen, Wohnhäuser sowie Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. „Die hierfür relevante Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss“, erklärt Vorname Nachname, Marktleiter von Musterbaumarkt und weiter: „Die Geräte sollen so angebracht, betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann.“ Hierzu haben Vermieter und Eigentümer durch mindestens jährliche Kontrollen sicher zu stellen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind. Diese Sorgfaltspflicht kann auch durch entsprechende Mietvertragsänderungen auf den Mieter übertragen werden.

„Viele Wohnungsinhaber scheuen noch den Einsatz von Rauchmeldern, da sie Fehlalarme befürchten, ausgelöst beispielsweise durch Küchendünste“, erläutert Vorname Nachname. „Mit einer kompetenten Beratung und entsprechend guten Produkten ist dies jedoch fast ausgeschlossen und jeder kann sich effektiv gegen Brandgefahren schützen“, rät Nachname.

Tipps für den Kauf von Rauchmeldern

Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Funktionstestmöglichkeit. In den Meldern des Herstellers GEV sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Zur Überprüfung der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des Testknopfes den Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer, Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit Testsprays gearbeitet werden muss.

Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Melder definiert – beispielsweise ein Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte, Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über vier Minuten abgeben können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube sicher überbrückt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Bundesland

Rauchmelderpflicht
in Neu- / Umbauten

Nachrüstpflicht auch
in Bestandsbauten

Bayern 

voraussichtlich 
ab Herbst 2012

voraussichtlich 
bis 2015 oder 2017

Bremen

seit 2010

bis 31.12.2015

Hamburg

seit 2006

seit 01.01.2011

Hessen

seit 2005

bis 2014

Mecklenburg-Vorpommern

seit 2006

seit 01.01.2010

Niedersachsen

ab 01.11.2012

bis 31.12.2015

Rheinland-Pfalz

seit 2003

bis Juli 2012

Saarland

seit 2004

Sachsen-Anhalt

seit 2010

bis 31.12.2015

Schleswig-Holstein

seit 2004

seit 01.01.2011

Thüringen

seit 2008

 470 Wörter/ 3.860 Zeichen.

Bildmaterial:    


Download Bild

Foto: www.gev.de
Abdruck honorarfrei.

Download Bild
Foto: www.gev.de
Abdruck honorarfrei.

Brandursachen sind nicht nur Fahrlässigkeit, sondern sehr häufig technische Defekte. 70 Prozent aller Brandopfer werden zudem nachts überrascht, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

Die Todesursachen von 90 Prozent aller Brandopfer sind nicht Verbrennungen, sondern Rauchvergiftungen. Trotzdem schrecken immer noch viele vor der Installation von Rauch­meldern zurück. Mit den selbstklebenden Magnetplatten Magnetolink vom Hersteller GEV ist eine sichere Befestigung ganz ohne Bohren und Schmutz möglich – sogar auf Raufaser.


Ansprechpartner:

GEV


TextKonzept Köln

Stephan Cochanski
Tel.: 0049 (0) 511 / 958 58 85

Marc Lichtenthäler

Tel.: 0049 (0) 22 1 / 16 930-436
ml@textkonzept.com