Rauchmelderpflicht seit 2006 in Mecklenburg-Vorpommern
Brandschutz in Neu- und Bestandsbauten gesetzlich vorgeschrieben
Ort, Monat Jahr. Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2006 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten verbindlich geregelt. Für bestehenden Wohnraum gilt sogar seit Januar 2010 eine Rauchmelderpflicht. Bundesweit besteht diese Pflicht in den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Vorname Nachname vom Musterbaumarkt in Ort rät: „Beim Kauf der Melder ist der Blick auf Qualitätsunterschiede ratsam, die das spätere Handling erleichtern können.“
70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände. Hierdurch werden rund 60.000 Menschen verletzt, 5.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 500 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Privathaushalten zu verzeichnen.*
Gesetzliche Grundlagen
Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern festgelegt und gelten für Wohnungen, Wohnhäuser sowie Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. „Die hierfür relevante Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss“, erklärt Vorname Nachname, Marktleiter von Musterbaumarkt und weiter: „Die Geräte sollen so angebracht, betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann.“
Der Wohnungsbesitzer ist für die Anschaffung, Installation und Wartung des Rauchmelders verantwortlich. Dies ist ab dem Moment der Schlüsselübergabe der Mieter. Die Sorgfaltspflicht geht wieder auf den Vermieter über, sobald die Schlüssel zurück gegeben worden sind. Hierzu zählen neben der Installation auch jährliche Kontrollen, um sicher zu stellen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind.
„Viele Wohnungsinhaber scheuen noch den Einsatz von Rauchmeldern, da sie Fehlalarme befürchten, ausgelöst beispielsweise durch Küchendünste“, erläutert Vorname Nachname. „Mit einer kompetenten Beratung und entsprechend guten Produkten ist dies jedoch fast ausgeschlossen und jeder kann sich effektiv gegen Brandgefahren schützen“, rät Nachname.
Tipps für den Kauf von Rauchmeldern
Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Funktionstestmöglichkeit. In den Meldern des Herstellers GEV sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Zur Überprüfung der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des Testknopfes den Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer, Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit Testsprays gearbeitet werden muss.
Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Melder definiert – beispielsweise ein Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte, Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über vier Minuten abgeben können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube sicher überbrückt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
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Bundesland |
Rauchmelderpflicht |
Nachrüstpflicht auch |
| Bayern |
voraussichtlich |
voraussichtlich |
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Bremen |
seit 2010 |
bis 31.12.2015 |
|
Hamburg |
seit 2006 |
seit 01.01.2011 |
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Hessen |
seit 2005 |
bis 2014 |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
seit 2006 |
seit 01.01.2010 |
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Niedersachsen |
ab 01.01.2012 |
bis 31.12.2015 |
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Rheinland-Pfalz |
seit 2003 |
bis Juli 2012 |
|
Saarland |
seit 2004 |
— |
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Sachsen-Anhalt |
seit 2010 |
bis 31.12.2015 |
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Schleswig-Holstein |
seit 2004 |
seit 01.01.2011 |
|
Thüringen |
seit 2008 |
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* Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
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Bildmaterial:
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Download Bild Foto: www.gev.de Abdruck honorarfrei. |
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Brandursachen sind nicht nur Fahrlässigkeit, sondern sehr häufig technische Defekte. 70 Prozent aller Brandopfer werden zudem nachts überrascht, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. |
Die Todesursachen von 90 Prozent aller Brandopfer sind nicht Verbrennungen, sondern Rauchvergiftungen. Trotzdem schrecken immer noch viele vor der Installation von Rauchmeldern zurück. Mit den selbstklebenden Magnetplatten Magnetolink vom Hersteller GEV ist eine sichere Befestigung ganz ohne Bohren und Schmutz möglich – sogar auf Raufaser. |
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