Rauchmelderpflicht ab November 2012 in Niedersachsen

Brandschutz in Neu- und Bestandsbauten gesetzlich vorgeschrieben

Ort, Monat Jahr. Niedersachsen wird als mittlerweile zehntes Land ab November 2012 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Neubauten einführen. Für bestehenden Wohnraum ist eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2015 vorgesehen. Niedersachsen folgt damit dem Beispiel der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Januar 2010 sogar in Bestandsbauten eine Rauchmelderpflicht. Vorname Nachname vom Musterbaumarkt in Ort rät: „Beim Kauf der Melder ist der Blick auf Qualitätsunterschiede ratsam, die das spätere Handling erleichtern können.“

70 Prozent aller Brandopfer werden nachts überrascht, denn im Schlaf ist der Geruchsinn ausgeschaltet. Insgesamt ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 200.000 Wohnungsbrände. Hierdurch werden rund 60.000 Menschen verletzt, 5.000 Brandverletzte tragen Langzeitschäden davon und circa 500 kommen überwiegend durch Rauchvergiftungen ums Leben. Außerdem sind pro Jahr durchschnittlich über eine Milliarde Euro an Brandschäden in Privathaushalten zu verzeichnen.*

Gesetzliche Grundlagen

Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Landesbauordnung Niedersachsen festgelegt und gelten für Wohnungen, Wohnhäuser sowie Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. „Die hierfür relevante Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss“, erklärt Vorname Nachname, Marktleiter von Musterbaumarkt und weiter: „Die Geräte sollen so angebracht, betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann.“ Für den Einbau hat der Wohnraumeigentümer Sorge zu tragen, hingegen muss der Bewohner durch mindestens jährliche Kontrollen sicher stellen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind. Diese Sorgfaltspflicht kann auch der Eigentümer durch entsprechende Vereinbarung selbst übernehmen.

„Viele Wohnungsinhaber scheuen noch den Einsatz von Rauchmeldern, da sie Fehlalarme befürchten, ausgelöst beispielsweise durch Küchendünste“, erläutert Vorname Nachname. „Mit einer kompetenten Beratung und entsprechend guten Produkten ist dies jedoch fast ausgeschlossen und jeder kann sich effektiv gegen Brandgefahren schützen“, rät Nachname.

Tipps für den Kauf von Rauchmeldern

Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Funktionstestmöglichkeit. In den Meldern des Herstellers GEV – in Niedersachsen der einzige Produzent von Rauchmeldern – sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Zur Überprüfung der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des Testknopfes den Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer, Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit Testsprays gearbeitet werden muss.

Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an die Melder definiert – beispielsweise ein Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte, Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über vier Minuten abgeben können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube sicher überbrückt werden. 

Weitere Informationen gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Bundesland

Rauchmelderpflicht
in Neu- / Umbauten

Nachrüstpflicht auch
in Bestandsbauten

Bayern 

voraussichtlich 
ab Herbst 2012

voraussichtlich 
bis 2015 oder 2017

Bremen

seit 2010

bis 31.12.2015

Hamburg

seit 2006

seit 01.01.2011

Hessen

seit 2005

bis 2014

Mecklenburg-Vorpommern

seit 2006

seit 01.01.2010

Niedersachsen

ab 01.11.2012

bis 31.12. 2015

Rheinland-Pfalz

seit 2003

bis Juli 2012

Saarland

seit 2004

Sachsen-Anhalt

seit 2010

bis 31.12.2015

Schleswig-Holstein

seit 2004

seit 01.01.2011

Thüringen

seit 2008

* Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

516 Wörter/ 4.164 Zeichen.

Bildmaterial:    


Download Bild

Foto: www.gev.de
Abdruck honorarfrei.

Download Bild
Foto: www.gev.de
Abdruck honorarfrei.

Brandursachen sind nicht nur Fahrlässigkeit, sondern sehr häufig technische Defekte. 70 Prozent aller Brandopfer werden zudem nachts überrascht, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

Die Todesursachen von 90 Prozent aller Brandopfer sind nicht Verbrennungen, sondern Rauchvergiftungen. Trotzdem schrecken immer noch viele vor der Installation von Rauch­meldern zurück. Mit den selbstklebenden Magnetplatten Magnetolink vom Hersteller GEV ist eine sichere Befestigung ganz ohne Bohren und Schmutz möglich – sogar auf Raufaser.


Ansprechpartner:

GEV


TextKonzept Köln

Stephan Cochanski
Tel.: 0049 (0) 511 / 958 58 85

Marc Lichtenthäler

Tel.: 0049 (0) 22 1 / 16 930-436
ml@textkonzept.com